Stand: 23. Juli 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der CensitWine Energie GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungsleistungen, Planung, Lieferung und Installation von Energieanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dieser beigefügten Unterlagen.
3.2 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehrleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
3.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
5.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
5.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
6.2 Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie die Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser).
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
7.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Leistung an den Auftraggeber über.
7.2 Bei Anlagen und Geräten geht die Gefahr mit der Abnahme oder der ersten Inbetriebnahme über.
8.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
8.3 Bei berechtigen Mängelrügen werden die Kosten der Prüfung und Nachbesserung übernommen. Bei unberechtigten Mängelrügen ist der Auftraggeber zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.
8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre.
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab.
11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
11.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
12.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13.1 An allen vom Auftragnehmer erstellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die Urheberrechte vor.
13.2 Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer erteilt dazu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
16.1 Dauerschuldverhältnisse können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
CensitWine Energie GmbH
Wolf-Huber-Straße 33
94032 Passau
Deutschland
Geschäftsführer: Max Mustermann
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789
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E-Mail: [email protected]
Website: www.censitwine.com